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FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Worin besteht der Zweck der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG?

Die Energiegenossenschaft Hamminkeln eG investiert in unterschiedliche Erneuerbare-Energie-Projekte bei möglichst lokaler Wertschöpfung.

Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

Warum wurde die Gesellschaftsform der Genossenschaft gewählt?

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus:

  • Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben gefüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert.

  • Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung genau eine Stimme, was dazu führt, dass Genossenschaften nicht wie Aktienunternehmen übernommen werden können.

  • Genossenschaften unterliegen einer strengen wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung durch ihren Dachverband. In unserem Fall ist dies der Genoverband.

  • Darüber hinaus sind die wirtschaftlichen Aktivitäten einer Genossenschaft für ihre Mitglieder sehr transparent (Generalversammlung)

Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?

Die Energiegenossenschaft Hamminkeln eG besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung alle das gleichgewichtete Stimmrecht haben. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, dieser wiederum benennt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG?

Als Mitglied der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG profitieren Sie von vielen Vorteilen:

  • Sie unterstützen aktiv die Energiewende

  • Sie haben innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft

  • Sie erhalten eine jährliche Dividende - abhängig vom geschäftlichen Erfolg der Genossenschaft

Wer kann Mitglied werden?

Gemäß der Satzung dürfen: Natürliche Personen, Personengesellschaften, Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts Geschäftsanteile der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG zeichnen.

Wie kann ich Mitglied werden?

Um Mitglied werden zu können, besuchen Sie unsere Internetseite unter www.energiegenossenschaft-hamminkeln.de.

Unter der Rubrik „Mitglied werden“ finden Sie aktuell ein Formular zur „Vormerkung zum Beitritt“. Drucken Sie das Formular aus und senden Sie dieses unterschrieben an die Genossenschaft. Sobald die ersten Projekte in die Umsetzungsphase gehen, erhalten Sie per E-Mail ihre Beitrittserklärung an die von Ihnen angegeben E-Mail-Adresse. Drucken Sie die Beitrittserklärung aus und senden Sie diese unterschrieben an die Genossenschaft. Nach Annahme Ihres Beitritts durch den Vorstand der Genossenschaft erhalten Sie die Zahlungsaufforderung über die von Ihnen gezeichneten Mitgliedsanteile. Mit Eingang Ihrer Zahlung erhalten Sie die offizielle Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft.

Gibt es einen Mindestanlagebetrag?

Bereits ab einer Summe von 500 Euro pro Genossenschaftsanteil werden Sie Mitglied in der Energiegenossenschaft Hamminkeln eG.

Was ist eine Dividende?

Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet.

Mit welchen Renditen kann ich für meine Einlagen rechnen?

Die Höhe der Dividende ist abhängig von unserem Gesellschaftserfolg, den wir mit all unseren Projekten erwirtschaften können. Die Entscheidung über eine Dividendenausschüttung wird in der jährlichen Generalversammlung getroffen, zu der alle Mitglieder eingeladen werden.

Benötige ich ein Bank-Depot, wenn ich einen Genossenschaftsanteil zeichne?

Nein. Sie erhalten eine gegengezeichnete Beitrittserklärung, die Ihre Mitgliedschaft und die Höhe des Genossenschaftsanteils, den Sie erworben haben, bestätigt.

Erhalte ich bei Zeichnung eine Spendenquittung?

Nein. Sie beteiligen sich an einem Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnoptimierung. Ein Unternehmen ist im Vergleich zu gemeinnützigen Organisationen nicht berechtigt, Spenden einzuwerben und Spendenquittungen auszustellen.

Muss ich den Erwerb des Genossenschaftsanteils in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Der Erwerb des Genossenschaftsanteils muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die den Genossenschaftsanteil im Privatvermögen hält.

Sind Dividendenerträge steuerpflichtig?

Ja. Die Auszahlung erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern (25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags, d.h. 5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer). Daraus ergibt sich:

  •  eine Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer von 26,38 %.

  •  eine Gesamtbelastung inkl. Kirchensteuer von 28,38 % bzw. 28,63 %

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